Heiratsurkunde / Eheurkunde
Nach einer Eheschließung oder dem Eingehen einer Lebenspartnerschaft erhält das Paar eine Eheurkunde (früher: Heiratsurkunde) oder Lebenspartnerschaftsurkunde.
Falls später weitere Urkunden benötigt werden, erhalten Sie diese beim dem Standesamt, dass Ihre Eheschließung vollzogen hat.
Aus den Personenstandsbüchern werden folgende Personenstandsurkunden ausgestellt:
- beglaubigte Abschriften
- Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden
Die beglaubigte Abschrift ist die wortgetreue Wiedergabe des Eintrags im Personenstandsbuch. Alle übrigen Personenstandsurkunden sind Auszüge aus den jeweiligen Personenstandeinträgen; sie geben deren wesentlichen Inhalt oder Teile wieder. Welche Art der Urkunde auszustellen ist, richtet sich nach dem Antrag des Berechtigten.
Gebühr: 10,00 € erste Urkunde, jede weitere 5,00 €.
Beglaubigte Abschriften können selbstverständlich auch per Post beantragt werden. Die anfallende Verwaltungsgebühr ist vorab auf das nachstehend aufgeführte Konto unserer Stadtkasse zu überweisen.
Sparkasse Schaumburg IBAN: DE58 2555 1480 0470 1420 50 BIC: NOLADE21SHG
Als Zahlungsgrund geben Sie bitte an: Urkunde Standesamt (sowie den Namen, für den die Urkunde ausgestellt wird).
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Menüpunkt "Eheschließung" sowie bei den zuständigen Standesbeamten.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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May, Volker |
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Zimmermann, Dagmar |
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zuständige Organisationseinheit: