Eheschließung / Eheurkunde
Eheschließung / Eheurkunde
Sie wollen heiraten, eine Anmeldung der Eheschließung durchführen oder ein Aufgebot bestellen?
Die heute übliche Bezeichnung lautet Anmeldung zur Eheschließung. Im Gegensatz zum früheren Aufgebot ist dies eine eher bürokratische Bezeichnung.
Mit dem Wegfall des Aufgebotes entfällt auch der früher übliche Aushang. Zwingend erforderlich ist, die beabsichtigte Eheschließung mit den notwendigen Unterlagen (siehe unten) beim Standesamt anzumelden.
Der Standesbeamte prüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen auf eventuelle Ehehindernisse und nimmt die Anmeldung der Eheschließung vor. Sind dem Standesbeamten während der Eheprüfung keine Hindernisse bekannt geworden, kann die Eheschließung durchgeführt werden. Ihren gewünschten Eheschließungstermin sprechen Sie bitte vorher mit dem Standesbeamten ab. Die Anmeldung zur Eheschließung sollte frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin vorgenommen werden.
Welches Standesamt ist für uns zuständig?
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk Sie (einer der Verlobten ist ausreichend) Ihren gemeldeten Wohnsitz haben. Haben Sie mehrere Wohnsitze, sollten Sie möglichst das Standesamt wählen, bei dem Sie auch die Ehe schließen möchten.
Benötigen wir für unsere Eheschließung Trauzeugen?
Trauzeugen sind heute nicht mehr vorgeschrieben. Sie können aber weiterhin ein oder zwei Trauzeugen hinzuziehen. Für diesen Fall müssen Sie sich die Trauzeugen mit einem Pass oder Personalausweis ausweisen können. Bei der Anmeldung der Eheschließung íst es erforderlich, dass Sie dem Standesbeamten die Daten der Trauzeugen (Name, Straße, Wohnort) mitteilen.
Sie haben keinen Wohnsitz in Stadthagen, wollen aber in Stadthagen heiraten. Was ist zu erledigen?
Erkundigen Sie sich frühzeitig beim Standesamt an Ihrem Wohnort nach den notwendigen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung und ob ein Termin für die Anmeldung vereinbart werden muss. Haben Sie Ihre Unterlagen zusammen, melden Sie die Eheschließung beim Standesamt an Ihrem Wohnort an und erklären bei der Anmeldung dem dortigen Standesbeamten, dass Sie in Stadthagen heiraten wollen. Der dortige Standesbeamte wird dann nach erfolgter positiver Prüfung die gesamten Unterlagen an das Standesamt Stadthagen senden. Anschließend vereinbaren Sie bitte im Standesamt Stadthagen einen Gesprächstermin.Während dieses Gespräches werden dann noch offene Fragen Ihrerseits geklärt, z.B. kann von Ihnen noch ein Stammbuch ausgesucht werden. Einzelheiten über den Ablauf der Eheschließung können besprochen werden und die Gebühren (siehe unten) sind von Ihnen zu entrichten.
Was müssen Sie mitbringen?
Ledige:
- Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigter Ausdruck / beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister (zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht älter als 6 Monate), erhältlich beim Standesamt
- Aufenthaltsbescheinigung. Diese erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Stadthagen gemeldet sind, kann dieses im Standesamt beantragt werden.
Einer der Verlobten war schon einmal verheiratet:
- zusätzlich eine geglaubigte Abschrift/beglaubiger Auszug aus dem Eheregister der letzten Ehe, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt.
- Sorgerechtsnachweis bei minderjährigen Kindern
- Nachweis über die Auslösung der Ehe, wenn kein deutsches Eheregister geführt wird.
Einer der Verlobten ist Ausländer
- Ehefähigkeitszeugnis der ausländischen Behörde (in der Regel beim Konsulat des Heimatstaates erhältlich)
- Beglaubigung durch die deutsche Auslandvertretung (Ausnahmefälle)
- Verdienstbescheinigung des letzen Monats (für das Oberlandesgericht erforderlich, wenn ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird)
- Dolmetscher, wenn einer der Verlobten oder ein Trauzeuge der deutschen Sprache nicht mächtig ist.
Hinweis: Die eingereichten Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht älter als 6 Monate sein
Welche Gebühren fallen an?
- wenn beide Brautleute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen: 40,00 EUR
- wenn einer oder beide Brautleute ausländischer Staatsangehörigkeit sind: 80,00 EUR
- Erklärung zur Führung eines Doppelnamens: 25,00 EUR
- Eheschließung von Brautleuten, die nicht in Stadthagen wohnen: 25,00 EUR
- Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten: 80,00 EUR
- Eheschließung in Reinsen: 50,00 EUR (Anfahrt Standesbeamter)
- Personenstandsurkunde: 10,00 EUR, für jede weitere Urkunde für die gleiche Person: 5,00 EUR
- Stammbuch (verschiedene Ausführungen) kann im Standesamt ausgewählt werden: 14,00 - 40,00 EUR
Wo werden Eheschließungen in Stadthagen durchgeführt:
Entweder im ehrwürdigen Trauzimmer im alten Rathaus, Am Markt 1 (Eingang I-Punkt, 1 Etage)
Oder:
Trauungen auf dem Rittergut Reinsen-Remeringhausen
Seit einigen Jahren ist es möglich, sich auf dem Rittergut in Reinsen-Remeringhausen standesamtlich trauen zu lassen.
Bevor Sie mit dem Standesamt Stadthagen wegen der Einzelheiten der Trauung Kontakt aufnehmen, sollten Sie sich mit dem Büro des Rittergutes in Verbindung setzen, um dort Ihren Wunschtermin reservieren zu lassen. Sie erreichen das Büro des Rittergutes unter der Nummer 05725-701-188.
Wenn Sie vom Rittergut eine Bestätigung Ihres Termins erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Standesbeamten des Standesamtes Stadthagen, Tel.: 05721/782-122 oder E-Mail: v.may@stadthagen.de in Verbindung.
Für eine Trauung auf dem Rittergut entstehen neben den amtlichen Gebühren weitere Nebenkosten (z.B. Herrichten des Trauzimmers, frischer Blumenschmuck) von ca. 200,00 €. Diese Kosten können Sie ausschließlich beim Rittergut erfragen und sind an das Rittergut zu zahlen.
Eine Eheschließung auf dem Rittergut ist dort zurzeit in der Regel montags bis samstags zwischen 10.00 und 14.00 Uhr möglich. Außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses (freitags ab 12.30 Uhr und samstags) ist ein Zuschlag zu den Gebühren zu zahlen.
Verbindliche Terminvergaben für eine Trauung werden ausschließlich durch das Standesamt Stadthagen vorgenommen. Neben der Trauung in Reinsen-Remeringhausen können Sie dort auch nach vorheriger Absprache mit der Eigentümerfamilie von Schöning Räumlichkeiten für Ihre anschließenden Feierlichkeiten sowie sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Trauung wie z.B. Sektempfang, Fingerfood oder vollständiges Catering in Anspruch nehmen. Das Büro des Rittergutes wird Sie gern über die Möglichkeiten informieren. Nähere Informationen und die Kontaktdaten dazu erhalten Sie auf der Internetseite www.gut-remeringhausen.de. Eine Inanspruchnahme der Nebenleistungen ist nicht Voraussetzung für die Durchführung einer Trauung.
Je nach Anzahl Ihrer Gäste können Sie verschieden große Räumlichkeiten in Anspruch nehmen. In den Sommermonaten kann die Trauung z.B. auch unter den ausladenden Ästen einer Jahrhunderte alten Blutbuche in der dortigen Parkanlage durchgeführt werden.
Bild Stadtgarten Lustschlösschen
Trauungen im Stadtgarten im “Lustschlösschen“
Seit einiger Zeit sind auch wieder Trauungen im Stadtgarten im sogenannten „Lustschlösschen“ möglich. Das Gebäude befindet sich auf dem Teich des Stadtgartens.
Wenn Sie sich für eine dortige Trauung interessieren, setzen Sie sich bitte wegen eines Terminwunsches zuerst mit den dortigen Betreibern in Verbindung. Tel: 05721 9823888.
Dort können Sie sich auch über weitere Einzelheiten informieren lassen.
Wenn Sie von dort eine Terminbestätigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte anschließend mit dem Standesbeamten des Standesamtes Stadthagen, Tel.: 05721/782-122 oder E-Mail: v.may@stadthagen.de in Verbindung.
Verbindliche Terminvergaben für eine Trauung dort werden ausschließlich durch das Standesamt Stadthagen vorgenommen.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
![]() |
![]() |
May, Volker |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Zimmermann, Dagmar |
![]() |
![]() |
zuständige Organisationseinheit: