Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass während des Wochenmarktes (Di, Do, Sa von 8 – 13 Uhr) auf dem gesamten Marktgelände eine Maskenpflicht herrscht. Dies gilt auch für Passanten, die den Wochemarkt nur überqueren wollen.
Die Maskenpflicht ergibt sich aus der aktuellen Coronaverordnung, die für Wochenmärkte das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorsieht.
Rechtlich gesehen handelt es sich beim Wochenmarktgelände während der Marktzeiten um ein festgesetztes und räumlich begrenztes Areal. Dies ist vergleichbar mit dem Gebäude eines Supermarktes, auch dort gilt eine Maskenpflicht, sobald man das Gebäude betritt, unabhängig von einer konkreten Kaufabsicht.