Wohnsitz - Abmeldung bei der Meldebehörde
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Die gilt bei Abmeldungen ins Ausland oder bei Aufgabe einer Nebenwohnung.
Kosten: Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Das Abmeldeformular können Sie hier herunterladen.
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Die gilt bei Abmeldungen ins Ausland oder bei Aufgabe einer Nebenwohnung.
Kosten: Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Das Abmeldeformular können Sie hier herunterladen.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Rojahn, Heike | 05721 782-0 | 05721 782-110 | ||
Vehling, Sabine | 05721 782-0 | 05721 782-110 | ||
Wende, Annette | 05721 782-0 | 05721 782-110 |
Bearbeitungsdauer:
10 Minuten
zuständige Organisationseinheit: