Sportangelegenheiten
Die Stadt Stadthagen gestattet auf Antrag sporttreibenden Vereinen, Sportverbänden und Jugendorganisationen, soweit die Veranstaltungen dem Charakter der Sportanlagen entsprechen die Benutzung der städtischen Turn- und Sporthallen und Sportplätze sowie die der kreiseigenen Sporthallen.
Anträge auf Überlassung von Sportanlagen für Einzelsportveranstaltungen sind spätestens 14 Tage vor der geplanten Benutzung schriftlich zu stellen.
Die Benutzung aller Sportanlagen bleibt den Schulen montags - freitags von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr vorbehalten. Nach Beendigung des Schulsports können die Anlagen und Einrichtungen auf Antrag für sportliche Veranstaltungen oder für sonstige geeignete Veranstaltungen überlassen werden.
In den Schulferien sowie an Feiertagen stehen die Sporthallen nicht zur Verfügung.
>> Benutzungsordnung für die Sportanlagen der Stadt Stadthagen
Die Stadt Stadthagen gestattet auf Antrag sporttreibenden Vereinen, Sportverbänden und Jugendorganisationen, soweit die Veranstaltungen dem Charakter der Sportanlagen entsprechen die Benutzung der städtischen Turn- und Sporthallen und Sportplätze sowie die der kreiseigenen Sporthallen.
Anträge auf Überlassung von Sportanlagen für Einzelsportveranstaltungen sind spätestens 14 Tage vor der geplanten Benutzung schriftlich zu stellen.
Die Benutzung aller Sportanlagen bleibt den Schulen montags - freitags von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr vorbehalten. Nach Beendigung des Schulsports können die Anlagen und Einrichtungen auf Antrag für sportliche Veranstaltungen oder für sonstige geeignete Veranstaltungen überlassen werden.
In den Schulferien sowie an Feiertagen stehen die Sporthallen nicht zur Verfügung.
>> Benutzungsordnung für die Sportanlagen der Stadt Stadthagen
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Loos, Elena | 05721 782-149 | 05721 782-110 |
zuständige Organisationseinheit: