Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer gehört zu den Realsteuern und ist objektbezogen.
Sie berücksichtigt nicht die Leistungsfähigkeit einer Person, sondern besteuert den Gewerbeertrag eines Gewerbebetriebes.
Die Rechtsgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz.
Die Finanzämter erlassen für Gewerbebetriebe, die im Bereich der Stadt Stadthagen Betriebsstätten unterhalten, Gewerbesteuermessbescheide.
In dem Gewerbesteuermessbescheid setzt das Finanzamt aufgrund der Steuererklärungen des Gewerbebetriebes und den Regelungen des Gewerbesteuergesetzes einen einheitlichen Gewerbesteuermessbetrag bzw. einen Zerlegungsanteil eines Gewerbesteuermessbetrages fest.
Dieser Gewerbesteuermessbetrag ist bindend für die Stadt Stadthagen und Grundlage für die Festsetzung der Gewerbesteuer.
Die Gewerbesteuer errechnet sich aus dem Gewerbesteuermessbetrag multipliziert mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Stadthagen.
Den aktuellen Gewerbesteuerhebesatz finden Sie >> hier.
Frühere Hebesätze:
Ab 01.01.1976 | 340 von Hundert |
Ab 01.01.2005 | 380 von Hundert |
Ab 01.01.2012 | 390 von Hundert |
Ab 01.01.2022 | 405 von Hundert |
wichtige Unterlagen:
Bearbeitungsgebühren:
zuständige Organisationseinheit:
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Mensching, Ursula |
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