Personenstandsurkunden
Aus den Personenstandsbüchern werden folgende Personenstandsurkunden ausgestellt:
- Beglaubigte Abschriften (Gebühr 15,00 €)
- Geburts, Heirats-, Lebenspartnerschafts-, und Sterbeurkunden (Gebühr je 15,00 €)
- Internationale Urkunden (Gebühr je 15,00 €)
Die beglaubigte Abschrift ist die wortgetreue Wiedergabe des Eintrags im Personenstandsbuch. Alle übrigen Personenstandsurkunden sind Auszüge aus den jeweiligen Personenstandeinträgen; sie geben deren wesentlichen Inhalt oder Teile wieder. Welche Art der Urkunde auszustellen ist, richtet sich nach dem Antrag des Berechtigten.
Personenstandsurkunden können online über folgenden Link beantragt werden: Serviceportal
Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Standesbeamten.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Dittmar, Anne | 05721 782-122 | 05721 782-110 | ||
Kunze, Maria | 05721 782-121 | 05721 782-110 |
zuständige Organisationseinheit: