Straßenreinigung
Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit sowie der Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes. Wer verpflichtet ist, die Straßen zu reinigen - der/die Anlieger oder die Stadt - ist in der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Stadthagen" festgelegt. Zur Reinigung gehört auch der Winterdienst.
Die aktuellen Straßenreinigungsgebühren finden Sie >> hier.
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