Vergnügungssteuer
Der Vergnügungssteuer unterliegen die in der Stadt Stadthagen veranstalteten Vergnügungen, vor allem der Betrieb von Spielgeräten.
Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung.
Die Stadt Stadthagen erhebt die Vergnügungssteuer mit Inbetriebnahme der anzumeldenden Geräte. Daher sind die Unterhaltungs- und Geldspielautomaten vor Aufstellung beim Fachbereich Zentrale Dienste zur Vergnügungssteuer anzumelden und bei Abbau wieder abzumelden.
Den aktuellen Steuersätze finden Sie >> hier .
Hinweis:
Für den Aufstellort ist eine Geeignetheitsbescheinigung beim Fachbereich Bürgerdienste zu beantragen.
wichtige Dokumente / Informationen:
wichtige Unterlagen:
zuständige Organisationseinheit:
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Fahlbusch, Corinna |
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