Sterbeurkunde
Wenn jemand verstirbt, wird der Sterbefall in der Regel von einem Bestatter, der von den Angehörigen beauftragt wurde, beim Standesamt angezeigt. Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sterbefall stattgefunden hat, ist für die Beurkundung zuständig. Der Bestatter beantragt im Rahmen der Sterbefallanzeige die Anzahl der benötigten Sterbeurkunden.
Falls Sie später weitere Urkunden benötigen, können Sie diese hier anfordern.
Wenn jemand verstirbt, wird der Sterbefall in der Regel von einem Bestatter, der von den Angehörigen beauftragt wurde, beim Standesamt angezeigt. Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sterbefall stattgefunden hat, ist für die Beurkundung zuständig. Der Bestatter beantragt im Rahmen der Sterbefallanzeige die Anzahl der benötigten Sterbeurkunden.
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Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Dittmar, Anne | 05721 782-122 | 05721 782-110 | ||
Kunze, Maria | 05721 782-121 | 05721 782-110 |
zuständige Organisationseinheit: