Bauantrag
Baumaßnahmen bedürfen nach § 59 der Niedersächsischen Bauordnung NBauO der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde (Baugenehmigung). Dies gilt nicht für:
1. verfahrensfreie Baumaßnahmen nach § 60 NBauO,
2. Baumaßnahmen unter den Voraussetzungen des § 62 NBauO,
3. Genehmigungsfreie öffentliche Baumaßnahmen nach § 61 NBauO,
4. Fliegende Bauten nach § 75 NBauO,
5. Baumaßnahmen, die nach § 59 (2) NBauO anderer Erlaubnisse bedürfen, die die Baugenehmigung einschließen (z.B. Genehmigungen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG).
Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist nach § 67 NBauO schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. Der Bauherr benötigt hierfür gem. § 52 NBauO einen nach § 53 NBauO qualifizierten, d.h. bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser oder eine Entwurfsverfasserin.
Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Bauantragsformular (mindestens 2-fach) für das vereinfachte Verfahren, vollständig ausgefüllt mit Datum und Originalunterschrift des Antragstellers und der Entwurfsverfasserin / des Entwurfsverfassers (einheitliches Formblatt)
2. Entwurf
Der Entwurf ist in mindestens 2-facher Ausfertigung, mit Datum und Originalunterschrift der Entwurfsverfasserin / des Entwurfsverfassers auf den Bauvorlagen versehen, einzureichen. Die Vorlage einer größeren Anzahl an Ausfertigungen (bei Bauvorhaben mit einer Beteiligung verschiedener Ämter und Behörden) kann das Verfahren beschleunigen.
Zum Entwurf gehören:
- Übersichtsplan M 1:5000 mit Kennzeichnung des Grundstückes
- einfacher oder qualifizierter amtlicher Lageplan M 1:500 mit Eintragung und Vermaßung der geplanten Baumaßnahme, Angabe der Abstände zu den Grundstücksgrenzen (den einfachen Lageplan bekommen Sie bei derGLL (Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften, Breite Straße 17, Rinteln, oder bei allen öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren),
- ggf. ein Freiflächenplan
- Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, d.h. Grundrisse, Schnitte und Ansichten, Stellplätze, ggf. notwendige Kinderspielplätze, bei Umbauten mit farbiger Darstellung der neuen Bauteile (rot) und der wegfallenden Bauteile (gelb)
- Baubeschreibung mit Angaben zu
Art der Nutzung des Gebäudes,
baulichen Maßnahmen sowie vorhandenen und eingesetzten Materialien (Decken, Wände, Dächer etc.),
bestehenden und geplanten Brandschutzqualitäten (von Wänden, Decken, Türen, der Art der Konstruktion des notwendigen Treppenhauses) etc..
der Gebäudeklasse und der Höhe im Sinne des § 2 Abs. 3 Sätze 2 und 3 NBauO.
- Berechnungen der bebauten Fläche und des Bruttorauminhaltes sowie des Maßes der baul. Nutzung (GFZ, GRZ) und ggf. Nachweis der Vollgeschosse
Berechnung der Wohnfläche und/oder der Nutzfläche
Berechnung der Baukosten auf Grundlage des Bruttorauminhaltes
- Berechnung der notwendigen Einstellplätze
- Kanalbauantrag
- Erhebungsbogen über Bautätigkeit.
Bei jeder gewerblichen Nutzung zusätzlich:
- Betriebsbeschreibung mit Angaben zu
Art der gewerblichen Nutzung
Betriebsabläufen und Geschäftszeiten,
Anzahl von Personen (ständige Benutzer und Besucher),
ggf. Art des Warenangebotes und der Art u. Weise der Lagerung,
ggf. (Geld-)Spielgeräten und
ggf. angebotenen Speisen und Getränken etc..
- Bei Baumaßnahmen nach § 65 Abs. 2 NBauO zusätzlich:
Nachweise der Standsicherheit
Nachweise des Brandschutzes
Im Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO sind ein anderer Antragsvordruck und bei Bedarf weitere Unterlagen erforderlich.
Abweichungen gemäß § 66 NBauO bzw. planungsrechtliche Befreiungen und Ausnahmen sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens einzeln zu beantragen und ausführlich zu begründen (einheitliches Formblatt).
Antragsvordrucke
zuständige Organisationseinheit:
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Dietsch, Martin |
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Kruse, Dagmar |
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Remus, Jörg |
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