Verfahrensfreie Baumaßnahmen
Baumaßnahmen (zu diesen gehört auch die Errichtung oder Änderung von Werbeanlagen) bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde (Baugenehmigung).
Darüber hinaus gibt es Baumaßnahmen, die verfahrensfrei sind (z. B. Gebäude und Einfriedungen bis zu einer bestimmten Größe, einige bauliche Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung). Allerdings müssen auch diese baulichen Anlagen dem öffentlichen Baurecht entsprechen, z. B. die erforderlichen Grenzabstände einhalten.
Ob Ihr geplantes Vorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht und zu den verfahrenssfreien Baumaßnahmen gehört, kann im Rahmen einer Bauberatung bei uns geklärt werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin und halten Sie entsprechende Unterlagen zu Lage, Art und Größe Ihres Bauvorhabens bereit.
Darüber hinaus gibt es Baumaßnahmen, die verfahrensfrei sind (z. B. Gebäude und Einfriedungen bis zu einer bestimmten Größe, einige bauliche Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung). Allerdings müssen auch diese baulichen Anlagen dem öffentlichen Baurecht entsprechen, z. B. die erforderlichen Grenzabstände einhalten.
Ob Ihr geplantes Vorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht und zu den verfahrenssfreien Baumaßnahmen gehört, kann im Rahmen einer Bauberatung bei uns geklärt werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin und halten Sie entsprechende Unterlagen zu Lage, Art und Größe Ihres Bauvorhabens bereit.
zuständige Organisationseinheit:
Stadt Stadthagen
Rathauspassage 1
31655
Stadthagen
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Dietsch, Martin |
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Kruse, Dagmar |
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