Abgeschlossenheitsbesch. n.d. Wohnungseigentumsgesetz
Die Bescheinigung wird auf schriftlichen Antrag des Eigentümers oder des Erbbauberechtigten erteilt. Ein Formblatt können Sie hier herunterladen.
Dem Antrag ist eine Bauzeichnung (Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung beizufügen.
- der Lageplan muss die Grundbuchbezeichnung des betroffenen Flurstücks enthalten.
- die Grundrisse müssen einen Maßstab von mindestens 1:100 aufweisen.
- die Raumgröße muss aus den Plänen errechenbar sein.
- alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume sind mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.
Sofern auch eine Abgeschlossenheit für Garagen beantragt wird, sind hierfür ebenfalls Grundrisse, Schnitte und Ansichten einzureichen.
zuständige Organisationseinheit:
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Kruse, Dagmar |
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