Bewohnerparkausweis
Es besteht die Möglichkeit für die Bewohner der Innenstadt für bestimmte Bereiche einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Dieser ist ab Antragstellung für ein Jahr bzw. 6 Monate gültig und pro Einwohner darf nur ein Bewohnerparkausweis beantragt und ausgestellt werden.
Die Gebühr ist eine Bearbeitungsgebühr, das heißt, die Gebühr ist immer in voller Höhe zu entrichten, auch wenn der Bewohnerparkausweis nicht die gesamte Geltungsdauer genutzt wird.
Sollte ein Fahrzeugwechsel oder Wechsel des Nummernschildes notwendig sein, wird Ihnen gegen eine Gebühr von 15,00 € ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt und der nicht mehr benötigte eingezogen.
Die Innenstadt ist in Parkbereichszonen aufgeteilt, die jeweilige Zuordnung geschieht anhand des Wohnsitzes, ein Wechsel ist nicht möglich.
Voraussetzungen:
- Alleiniger oder Hauptwohnsitz im Innenstadtbereich
- Sie verfügen dauerhaft über das Fahrzeug
- Sie haben keinen privaten Einstellplatz oder Garage
Benötigte Unterlagen
- Ausweisdokument (z. B. Personalausweis oder Pass)
- Zulassungsbescheinigung I (früher Fahrzeugschein)
- Nachweis der dauerhaften Nutzung (sofern Sie nicht in der Zulassungsbescheinigung I eingetragen sind)
Gebühren: Die Gebühr wird bei der Antragstellung erhoben, entweder in bar oder per EC-Zahlung.
Bewohnerparkausweis 6 Monate 30,00 €
Bewohnerparkausweis 12 Monate 75,00 €
Es besteht die Möglichkeit für die Bewohner der Innenstadt für bestimmte Bereiche einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Dieser ist ab Antragstellung für ein Jahr bzw. 6 Monate gültig und pro Einwohner darf nur ein Bewohnerparkausweis beantragt und ausgestellt werden.
Die Gebühr ist eine Bearbeitungsgebühr, das heißt, die Gebühr ist immer in voller Höhe zu entrichten, auch wenn der Bewohnerparkausweis nicht die gesamte Geltungsdauer genutzt wird.
Sollte ein Fahrzeugwechsel oder Wechsel des Nummernschildes notwendig sein, wird Ihnen gegen eine Gebühr von 15,00 € ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt und der nicht mehr benötigte eingezogen.
Die Innenstadt ist in Parkbereichszonen aufgeteilt, die jeweilige Zuordnung geschieht anhand des Wohnsitzes, ein Wechsel ist nicht möglich.
Voraussetzungen:
- Alleiniger oder Hauptwohnsitz im Innenstadtbereich
- Sie verfügen dauerhaft über das Fahrzeug
- Sie haben keinen privaten Einstellplatz oder Garage
Benötigte Unterlagen
- Ausweisdokument (z. B. Personalausweis oder Pass)
- Zulassungsbescheinigung I (früher Fahrzeugschein)
- Nachweis der dauerhaften Nutzung (sofern Sie nicht in der Zulassungsbescheinigung I eingetragen sind)
Gebühren: Die Gebühr wird bei der Antragstellung erhoben, entweder in bar oder per EC-Zahlung.
Bewohnerparkausweis 6 Monate 30,00 €
Bewohnerparkausweis 12 Monate 75,00 €
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Cronjaeger-Fröhlich, Caroline | 05721 782-176 | 05721 782-110 |
zuständige Organisationseinheit: