Straßenverkehrsordnung/Beschilderung
Ausnahmegenehmigungen, z.B. Befahren der Fußgängerzone. Für Handwerker zum Parken im eingeschränkten Halteverbot, an Parkscheinautomaten, in Parkscheibenbereichen und auf Anwohnerparkplätzen, Ausnahmegenehmigungen bei Umzügen.
Ausnahmegenehmigungen, z.B. Befahren der Fußgängerzone. Für Handwerker zum Parken im eingeschränkten Halteverbot, an Parkscheinautomaten, in Parkscheibenbereichen und auf Anwohnerparkplätzen, Ausnahmegenehmigungen bei Umzügen.
zuständige Organisationseinheit:
Stadt Stadthagen
Straße:
Rathauspassage 1
PLZ/Ort:
31655
Stadthagen