Straßenverkehrsordnung/Beschilderung
Ausnahmegenehmigungen, z.B. Befahren der Fußgängerzone. Für Handwerker zum Parken im eingeschränkten Halteverbot, an Parkscheinautomaten, in Parkscheibenbereichen und auf Anwohnerparkplätzen, Ausnahmegenehmigungen bei Umzügen.
zuständige Organisationseinheit:
Stadt Stadthagen
Straße:
Rathauspassage 1
PLZ/Ort:
31655
Stadthagen