Beglaubigung von Personenstandsurkunden
Beglaubigte Abschriften von Personenstandsurkunden dürfen nur von Standesbeamten ausgestellt werden. Es handelt sich dabei um beglaubigte Kopien der Originaleinträge aus den Büchern des Standesamtes.
Aus den Personenstandsbüchern werden folgende Personenstandsurkunden ausgestellt:
- Beglaubigte Abschriften (Gebühr 15,00 €)
- Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden (Gebühr je 15,00 €)
Die beglaubigte Abschrift ist die wortgetreue Wiedergabe des Eintrags im Personenstandsbuch. Alle übrigen Personenstandsurkunden sind Auszüge aus den jeweiligen Personenstandeinträgen; sie geben deren wesentlichen Inhalt oder Teile wieder. Welche Art der Urkunde auszustellen ist, richtet sich nach dem Antrag des Berechtigten.
Beglaubigte Abschriften können selbstverständlich auch per Post beantragt werden. Die anfallende Verwaltungsgebühr ist vorab auf das nachstehend aufgeführte Konto unserer Stadtkasse zu überweisen.
Sparkasse Schaumburg, IBAN: DE58 2555 1480 0470 1420 50 BIC: NOLADE21SHG
Als Zahlungsgrund geben Sie bitte an: Urkunde Standesamt (sowie den Namen, für den die Urkunde ausgestellt wird).
Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Standesbeamten.
Weitere Beglaubigungen von Kopien z.B. von Zeugnissen werden im Einwohnermeldeamt vorgenommen.
Beglaubigte Abschriften von Personenstandsurkunden dürfen nur von Standesbeamten ausgestellt werden. Es handelt sich dabei um beglaubigte Kopien der Originaleinträge aus den Büchern des Standesamtes.
Aus den Personenstandsbüchern werden folgende Personenstandsurkunden ausgestellt:
- Beglaubigte Abschriften (Gebühr 15,00 €)
- Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden (Gebühr je 15,00 €)
Die beglaubigte Abschrift ist die wortgetreue Wiedergabe des Eintrags im Personenstandsbuch. Alle übrigen Personenstandsurkunden sind Auszüge aus den jeweiligen Personenstandeinträgen; sie geben deren wesentlichen Inhalt oder Teile wieder. Welche Art der Urkunde auszustellen ist, richtet sich nach dem Antrag des Berechtigten.
Beglaubigte Abschriften können selbstverständlich auch per Post beantragt werden. Die anfallende Verwaltungsgebühr ist vorab auf das nachstehend aufgeführte Konto unserer Stadtkasse zu überweisen.
Sparkasse Schaumburg, IBAN: DE58 2555 1480 0470 1420 50 BIC: NOLADE21SHG
Als Zahlungsgrund geben Sie bitte an: Urkunde Standesamt (sowie den Namen, für den die Urkunde ausgestellt wird).
Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Standesbeamten.
Weitere Beglaubigungen von Kopien z.B. von Zeugnissen werden im Einwohnermeldeamt vorgenommen.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Kunze, Maria | 05721 782-121 | 05721 782-110 |
Bearbeitungsdauer:
zuständige Organisationseinheit: