Namensänderungen
Die Tatbestände, die zu einer Änderung des bei der Geburt erworbenen Namens führen können, sind außerordentlich vielfältig. Beispiele sind:
- Adoption
- Nachträgliche Eheschließung der Eltern, wobei ein Ehename bestimmt wurde
- Erstreckung der Namensänderung des Elternteils, von dem das Kind seinen Geburtsnamen ableitet
- Namenserteilung zugunsten des Namens des Vaters
- Einbenennung durch ein Elternteil und dessen Ehegatten.
Auskünfte über die Namensänderung gibt das Standesamt.
Die Tatbestände, die zu einer Änderung des bei der Geburt erworbenen Namens führen können, sind außerordentlich vielfältig. Beispiele sind:
- Adoption
- Nachträgliche Eheschließung der Eltern, wobei ein Ehename bestimmt wurde
- Erstreckung der Namensänderung des Elternteils, von dem das Kind seinen Geburtsnamen ableitet
- Namenserteilung zugunsten des Namens des Vaters
- Einbenennung durch ein Elternteil und dessen Ehegatten.
Auskünfte über die Namensänderung gibt das Standesamt.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Kunze, Maria | 05721 782-121 | 05721 782-110 |
zuständige Organisationseinheit: