Namensänderungen
Die Tatbestände, die zu einer Änderung des bei der Geburt erworbenen Namens führen können, sind außerordentlich vielfältig.
Beispiele sind:
- Adoption
- Nachträgliche Eheschließung der Eltern, wobei ein Ehename bestimmt wurde
- Erstreckung der Namensänderung des Elternteils, von dem das Kind seinen Geburtsnamen ableitet
- Namenserteilung zugunsten des Namens des Vaters
- Einbenennung durch ein Elternteil und dessen Ehegatten.
Auskünfte über die Namensänderung gibt das Standesamt.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Kunze, Maria | 05721 782-121 | 05721 782-110 |
zuständige Organisationseinheit: