Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche, die zu Beginn einer (schulischen) Ausbildung oder Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit noch nicht das 18 Lebensjahr vollendet haben, müssen unter Umständen eine ärztliche Bescheinigung beibringen, dass sie körperlich und geistig in der Lage sind, den Anforderungen gewachsen zu sein.
Die Kosten der Untersuchung werden vom Land Niedersachsen erstattet. Aus diesem Grund muss ein Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird bei der Gemeinde ausgestellt, in der der Jugendliche seine alleinige bzw. Hauptwohnung hat.
Benötigte Unterlagen:
Personalausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel
Jugendliche, die zu Beginn einer (schulischen) Ausbildung oder Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit noch nicht das 18 Lebensjahr vollendet haben, müssen unter Umständen eine ärztliche Bescheinigung beibringen, dass sie körperlich und geistig in der Lage sind, den Anforderungen gewachsen zu sein.
Die Kosten der Untersuchung werden vom Land Niedersachsen erstattet. Aus diesem Grund muss ein Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird bei der Gemeinde ausgestellt, in der der Jugendliche seine alleinige bzw. Hauptwohnung hat.
Benötigte Unterlagen:
Personalausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel
Bearbeitungsdauer:
zuständige Organisationseinheit: