Friedhöfe
In der Stadt Stadthagen gibt es insgesamt fünf Friedhöfe. Die Friedhöfe in der Kernstadt liegen „Hinter der Burg“ und an der Habichhorster Straße. Beide Friedhöfe werden von der Ev.-luth. St. Martini-Kirchengemeinde, Schulstr. 18, 31655 Stadthagen, Tel. 05721/975216; Fax 05721/6740 verwaltet. Die E-Mail Adresse lautet friedhof@stmartini-stadthagen.de
Leistungsbeschreibung
Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer oder als Gärtnerin/Gärtner
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die dauerhafte Aufnahme der Tätigkeit als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer als Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.
Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme grenzüberschreitend als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer und Gärtnerin/GärtnerDie grenzüberschreitende Aufnahme der Tätigkeit als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer oder Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.
Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme vorübergehend als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer, oder als Gärtnerin/GärtnerDie vorübergehende Aufnahme der Tätigkeit als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer oder als Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer oder als Gärtnerin/Gärtner
Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme grenzüberschreitend als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer und Gärtnerin/Gärtner
Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme vorübergehend als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer, oder als Gärtnerin/Gärtner
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
zuständige Organisationseinheit:
Stadt Stadthagen
Rathauspassage 1
31655
Stadthagen
Rechtsgrundlage
Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer oder als Gärtnerin/Gärtner
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Kommunale Satzung
Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme grenzüberschreitend als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer und Gärtnerin/GärtnerKommunale Satzung
Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme vorübergehend als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer, oder als Gärtnerin/GärtnerKommunale Satzung
Was muss ich mitbringen?
Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer oder als Gärtnerin/Gärtner
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme grenzüberschreitend als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer und Gärtnerin/GärtnerEs werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme vorübergehend als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer, oder als Gärtnerin/GärtnerEs werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Gretkiewicz , Sophie |
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