Kirchenaustrittserklärung
Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft (Kirche) erfolgt durch persönliche Erklärung gegenüber der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten am Wohnort. Der Austritt kann nur direkt im Standesamt erklärt werden; eine Erklärung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit.
Über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft wird eine Bescheinigung erteilt, die Sie dann dem Arbeitgeber oder dem Steuerberater vorlegen müssen.
Kosten: 30,00 €
Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft (Kirche) erfolgt durch persönliche Erklärung gegenüber der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten am Wohnort. Der Austritt kann nur direkt im Standesamt erklärt werden; eine Erklärung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit.
Über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft wird eine Bescheinigung erteilt, die Sie dann dem Arbeitgeber oder dem Steuerberater vorlegen müssen.
Kosten: 30,00 €
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Dittmar, Anne | 05721 782-122 | 05721 782-110 | ||
Kunze, Maria | 05721 782-121 | 05721 782-110 |
Bearbeitungsdauer:
5 Minuten
Bearbeitungsgebühren:
30,00 € / Person
zuständige Organisationseinheit: