Winterdienst
Unter Winterdienst versteht man die Erfüllung der Verpflichtung staatlicher und kommunaler Stellen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee und Eis.
Für Privathaushalte gilt die Räum- und Streupflicht.
Zu beachten sind die "Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze" sowie die "Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung" (die Satzung und die Verordnung können durch Anklicken als pdf-Dokument heruntergeladen werden).
zuständige Organisationseinheit: