Abwasserbeseitigung - dezentral
Die Abwasserabgabe fällt für Grundstücke an, die nicht an das öffentliche Kanalsystem angeschlossen sind, sondern ihr Grundstücke dezentral, z.B. über einen Überlauf, in ein Gewässer oder in den Untergrund entwässern.
Die Einleitung ist abgabefrei, wenn der Bau der Abwasserbehandlungsanlage mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und die ordnungsgemäße Schlammbeseitigung sichergestellt ist.
Bei Kleineinleitungen ist der Eigentümer des Grundstücks abgabepflichtig, dessen Schmutzwasser eingeleitet wird. Die Abgabe wird nach der Zahl der Einwohner berechnet, die am 30. Juni des Veranschlagungsjahres mit Hauptwohnsitz auf dem Grundstück behördlich gemeldeten waren.
Die aktuellen Gebühren finden Sie >> hier.
wichtige Dokumente / Informationen:
zuständige Organisationseinheit:
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Fahlbusch, Corinna |
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