Kindergärten/Kindertagesstätten
Voraussetzung für die Aufnahme in eine Kindertagesstätte ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag (Anmeldung) und die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über den Ausschluss ansteckender Krankheiten gemäß der Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren der Kindertagesstätten in Stadthagen.
Die Aufnahme richtet sich nach den Richtlinien über die Aufnahme von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Stadthagen. Diese sehen vor, dass zunächst die Alleinerziehenden und Berufstätigen berücksichtigt werden sollen und dann die Alleinerziehenden mit dem Ziel wieder berufstätig zu werden. Die Anmeldeformulare sind im Rathaus oder in den jeweiligen Kindergären zu bekommen. Über die Kindergartengebühren folgt nach der Aufnahme ein gesonderter Bescheid.
Voraussetzung für die Aufnahme in eine Kindertagesstätte ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag (Anmeldung) und die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über den Ausschluss ansteckender Krankheiten gemäß der Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren der Kindertagesstätten in Stadthagen.
Die Aufnahme richtet sich nach den Richtlinien über die Aufnahme von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Stadthagen. Diese sehen vor, dass zunächst die Alleinerziehenden und Berufstätigen berücksichtigt werden sollen und dann die Alleinerziehenden mit dem Ziel wieder berufstätig zu werden. Die Anmeldeformulare sind im Rathaus oder in den jeweiligen Kindergären zu bekommen. Über die Kindergartengebühren folgt nach der Aufnahme ein gesonderter Bescheid.
wichtige Unterlagen:
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Domeier, Kiron | 05721 782-125 | 05721 782-110 |
zuständige Organisationseinheit: