Gefahrenbeseitigung
Verwaltungsbehörden und Polizei haben gemeinsam die Aufgabe der Gefahrenabwehr. Maßnahmen der Gefahrenabwehr sind z. B. Abwehr von Obdachlosigkeit, ordnungsbehördlich veranlasste Bestattungen mit Kostenregelung, Einschreiten gegen Hundehalter, Umsetzen bzw. Abschleppen von Fahrzeugen.
Verwaltungsbehörden und Polizei haben gemeinsam die Aufgabe der Gefahrenabwehr. Maßnahmen der Gefahrenabwehr sind z. B. Abwehr von Obdachlosigkeit, ordnungsbehördlich veranlasste Bestattungen mit Kostenregelung, Einschreiten gegen Hundehalter, Umsetzen bzw. Abschleppen von Fahrzeugen.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Reith, Maxine | 05721 782-204 | 05721 782-110 |
zuständige Organisationseinheit:
Stadt Stadthagen
Straße:
Rathauspassage 1
PLZ/Ort:
31655
Stadthagen