Personalausweis
Jeder Deutsche ist ab der Vollendung seines 16. Lebensjahres verpflichtet, einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass zu besitzen. Darüber hinaus kann schon vor diesem Zeitpunkt ein Personalausweis beantragt werden.
Der Ausweis wird in der Regel bei der Meldebehörde beantragt, in dessen Bezirk die antragstellende Person ihren alleinigen oder Hauptwohnsitz hat.
In vielen EU-Ländern werden bei der Durch- bzw. Einreise Personalausweise als Ausweisdokumente akzeptiert. Bitte informieren Sie sich vor der Reise, welche Ausweisdokumente Sie benötigen und welche Gültigkeit sie haben müssen. Informationen können Ihnen Reisebüros oder das Auswärtige Amt geben.
Wenn Sie einen neuen (vorläufigen) Personalausweis, beantragen möchten, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- evtl. Geburts- oder Heiratsurkunde, sofern noch kein Ausweisdokument bei der Stadt Stadthagen beantragt wurde (bitte ausstellende Behörde auf dem vorhandenden Ausweisdokument beachten!)
- bei (vorl.) Personalausweisen für Personen unter 16 Jahren wird eine Einverständniserklärung von den Sorgeberechtigten benötigt. Sollte ein Elternteil verhindert sein, so kann er die Einverständniserklärung auch schriftlich abgeben, bitte Kopie vom Ausweisdokument beifügen. Besteht das Sorgerecht nur für ein Elternteil, so ist dieses bei der Beantragung nachzuweisen (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Negativ-Bescheinigung).
Während der Beantragung werden Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip im Personalausweis gespeichert. Dies stellt ein weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal dar.
Verfahren bei der Antragstellung:
Anträge für Ausweisdokumente werden im Einwohnermeldeamt gestellt in dessen Meldebezirk die antragstellende Person Ihren alleinigen oder Hauptwohnsitz hat. Dieses setzt ein persönliches Erscheinen des Antragstellers voraus, auch Säuglinge oder Kleinkinder müssen anwesend sein. Eine Mitnahme von Antragsformularen für eine dritte Person ist nicht möglich.
Während der Beantragung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip im Personalausweis speichern zu lassen. Dies stellt ein weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal dar. Eine Speicherung der Fingerabdrücke ist freiwillig.
Darüber hinaus werden Sie noch eine Informationsbroschüre erhalten, in der alles Wissenswertes über den neuen Personalausweis beschrieben ist.
Bitte bringen Sie zur Antragstellung Ihren bisherigen Reisepass oder Personalausweis mit. Er wird Ihnen nach der Antragstellung wieder ausgehändigt und bleibt bis zur Abholung Ihres neuen Personalausweises in Ihrem Besitz und wird anschließend vernichtet.
Nach der Herstellung Ihres neuen Personalausweises werden Sie einen Brief von der Bundesdruckerei GmbH erhalten. Dieser enthält einen Anfangs-PIN, einen PUK und ein Sperrkennwort. Sollten Sie diesen Brief nicht erhalten, ist es notwendig, dass Sie einen neuen PIN setzen, damit keinem Dritten der PIN zu der Ausweisfunktion auf Ihrem Personalausweis bekannt ist.
Jeder Deutsche ist ab der Vollendung seines 16. Lebensjahres verpflichtet, einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass zu besitzen. Darüber hinaus kann schon vor diesem Zeitpunkt ein Personalausweis beantragt werden.
Der Ausweis wird in der Regel bei der Meldebehörde beantragt, in dessen Bezirk die antragstellende Person ihren alleinigen oder Hauptwohnsitz hat.
In vielen EU-Ländern werden bei der Durch- bzw. Einreise Personalausweise als Ausweisdokumente akzeptiert. Bitte informieren Sie sich vor der Reise, welche Ausweisdokumente Sie benötigen und welche Gültigkeit sie haben müssen. Informationen können Ihnen Reisebüros oder das Auswärtige Amt geben.
Wenn Sie einen neuen (vorläufigen) Personalausweis, beantragen möchten, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- evtl. Geburts- oder Heiratsurkunde, sofern noch kein Ausweisdokument bei der Stadt Stadthagen beantragt wurde (bitte ausstellende Behörde auf dem vorhandenden Ausweisdokument beachten!)
- bei (vorl.) Personalausweisen für Personen unter 16 Jahren wird eine Einverständniserklärung von den Sorgeberechtigten benötigt. Sollte ein Elternteil verhindert sein, so kann er die Einverständniserklärung auch schriftlich abgeben, bitte Kopie vom Ausweisdokument beifügen. Besteht das Sorgerecht nur für ein Elternteil, so ist dieses bei der Beantragung nachzuweisen (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Negativ-Bescheinigung).
Während der Beantragung werden Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip im Personalausweis gespeichert. Dies stellt ein weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal dar.
Verfahren bei der Antragstellung:
Anträge für Ausweisdokumente werden im Einwohnermeldeamt gestellt in dessen Meldebezirk die antragstellende Person Ihren alleinigen oder Hauptwohnsitz hat. Dieses setzt ein persönliches Erscheinen des Antragstellers voraus, auch Säuglinge oder Kleinkinder müssen anwesend sein. Eine Mitnahme von Antragsformularen für eine dritte Person ist nicht möglich.
Während der Beantragung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip im Personalausweis speichern zu lassen. Dies stellt ein weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal dar. Eine Speicherung der Fingerabdrücke ist freiwillig.
Darüber hinaus werden Sie noch eine Informationsbroschüre erhalten, in der alles Wissenswertes über den neuen Personalausweis beschrieben ist.
Bitte bringen Sie zur Antragstellung Ihren bisherigen Reisepass oder Personalausweis mit. Er wird Ihnen nach der Antragstellung wieder ausgehändigt und bleibt bis zur Abholung Ihres neuen Personalausweises in Ihrem Besitz und wird anschließend vernichtet.
Nach der Herstellung Ihres neuen Personalausweises werden Sie einen Brief von der Bundesdruckerei GmbH erhalten. Dieser enthält einen Anfangs-PIN, einen PUK und ein Sperrkennwort. Sollten Sie diesen Brief nicht erhalten, ist es notwendig, dass Sie einen neuen PIN setzen, damit keinem Dritten der PIN zu der Ausweisfunktion auf Ihrem Personalausweis bekannt ist.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Wende, Annette | 05721 782-0 | 05721 782-110 |
Bearbeitungsgebühren:
Personalausweise sind gebührenpflichtig. Die Gebühr wird bereits bei der Antragstellung erhoben, entweder in bar oder per EC-Zahlung.
Kosten Personalausweis:
Für Personen, die das 24 Lebensjahr noch nicht vollendet haben 22,80 €
Für Personen, die das 24 Lebensjahr vollendet haben 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Ab dem 01.01.2021 werden Kinderausweise und deren Verlängerungen nur noch für maximal 12 Monate ausgestellt
Ab dem 01.01.2021 können für EU-Bürger und Bürger des europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein, Norwegen) sogenannte eID-Karten ausgestellt werden. Diese Karten dienen der Online-Ausweisfunktion. Sie können ab dem vollendeten 16. Lebensjahr beantragt werden und kosten 37,- € und besitzen eine Gültigkeit von 10 Jahren.
zuständige Organisationseinheit: