Reisepass
Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass besitzen. Darüber hinaus ist es möglich, bereits vor diesem Zeitpunkt einen Reisepass zu beantragen.
Es besteht die Möglichkeit, dass man mit dem Personalausweis in bestimmte Länder ein- oder durchreisen darf (hauptsächlich EU-Länder). Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob Sie für Ihre Reise einen Personalausweis oder einen Reisepass benötigen und welche Gültigkeit noch vorliegen muss. Auch bei Säuglingen oder Kleinkindern besteht die Möglichkeit, dass die Ein- bzw. Durchreise nur mit einem Reisepass erfolgen darf. Informationen können Ihnen Reisebüros oder das Auswärtige Amt geben.
Unterlagen
Wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen möchten, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- evtl. Geburts- oder Heiratsurkunde, sofern noch kein Ausweisdokument bei der Stadt Stadthagen beantragt wurde (bitte ausstellende Behörde auf dem vorhandenden Ausweisdokument beachten!)
- bei Reisepässen für Personen unter 18 Jahren wird eine Einverständniserklärung von den Sorgeberechtigten benötigt. Sollte ein Elternteil verhindert sein, so kann er die Einverständniserklärung auch schriftlich abgeben, bitte Kopie vom Ausweisdokument beifügen. Besteht das Sorgerecht nur für ein Elternteil, so ist dieses bei der Beantragung nachzuweisen (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Negativ-Bescheinigung).
Verfahren bei der Antragstellung:
Anträge für Reisepässe werden im Einwohnermeldeamt gestellt. Dieses setzt ein persönliches Erscheinen des Antragstellers voraus, auch Säuglinge oder Kleinkinder müssen anwesend sein. Eine Mitnahme von Antragsformularen für eine dritte Person ist nicht möglich. Neben der Unterschrift werden auch die Fingerabdrücke des rechten und linken Zeigefingers erfasst.
Gebühren:
Personalausweise sind gebührenpflichtig. Die Gebühr wird bereits bei der Antragstellung erhoben, entweder in bar oder per EC-Zahlung.
Reisepass
Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 37,50 €
Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 70,00 €
Beantragung eines Reisepasses mit 48 Seiten zusätzlich 26,00 €
Beantragung eines Expresspasses
(Lieferung innerhalb von 3 Werktagen) zusätzlich 32,00€
Die von Ihnen beantragten Ausweisdokumente werden durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin zentral erstellt. Bitte beachten Sie, dass es dort zur Zeit zu temporär sehr langen Wartenzeiten von ca. 30 Werktagen kommt. Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass daher frühzeitig!
Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass besitzen. Darüber hinaus ist es möglich, bereits vor diesem Zeitpunkt einen Reisepass zu beantragen.
Es besteht die Möglichkeit, dass man mit dem Personalausweis in bestimmte Länder ein- oder durchreisen darf (hauptsächlich EU-Länder). Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob Sie für Ihre Reise einen Personalausweis oder einen Reisepass benötigen und welche Gültigkeit noch vorliegen muss. Auch bei Säuglingen oder Kleinkindern besteht die Möglichkeit, dass die Ein- bzw. Durchreise nur mit einem Reisepass erfolgen darf. Informationen können Ihnen Reisebüros oder das Auswärtige Amt geben.
Unterlagen
Wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen möchten, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- evtl. Geburts- oder Heiratsurkunde, sofern noch kein Ausweisdokument bei der Stadt Stadthagen beantragt wurde (bitte ausstellende Behörde auf dem vorhandenden Ausweisdokument beachten!)
- bei Reisepässen für Personen unter 18 Jahren wird eine Einverständniserklärung von den Sorgeberechtigten benötigt. Sollte ein Elternteil verhindert sein, so kann er die Einverständniserklärung auch schriftlich abgeben, bitte Kopie vom Ausweisdokument beifügen. Besteht das Sorgerecht nur für ein Elternteil, so ist dieses bei der Beantragung nachzuweisen (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Negativ-Bescheinigung).
Verfahren bei der Antragstellung:
Anträge für Reisepässe werden im Einwohnermeldeamt gestellt. Dieses setzt ein persönliches Erscheinen des Antragstellers voraus, auch Säuglinge oder Kleinkinder müssen anwesend sein. Eine Mitnahme von Antragsformularen für eine dritte Person ist nicht möglich. Neben der Unterschrift werden auch die Fingerabdrücke des rechten und linken Zeigefingers erfasst.
Gebühren:
Personalausweise sind gebührenpflichtig. Die Gebühr wird bereits bei der Antragstellung erhoben, entweder in bar oder per EC-Zahlung.
Reisepass
Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 37,50 €
Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 70,00 €
Beantragung eines Reisepasses mit 48 Seiten zusätzlich 26,00 €
Beantragung eines Expresspasses
(Lieferung innerhalb von 3 Werktagen) zusätzlich 32,00€
Die von Ihnen beantragten Ausweisdokumente werden durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin zentral erstellt. Bitte beachten Sie, dass es dort zur Zeit zu temporär sehr langen Wartenzeiten von ca. 30 Werktagen kommt. Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass daher frühzeitig!
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Wende, Annette | 05721 782-0 | 05721 782-110 |
zuständige Organisationseinheit: