Aufstellerlaubnis für Spielgeräte
Für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit bedürfen Gewerbetreibende für den Aufstellungsort eine Geeignetheitsbestätigung nach § 33 c Abs. 3 der Gewerbeordnung.
Leistungsbeschreibung
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
Gewerbetreibende dürfen Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten, nur aufstellen, wenn ihnen die zuständige Stelle dafür die Erlaubnis erteilt.
Zusätzlich muss für jeden Aufstellort nachgewiesen werden, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist. Hierüber erstellt die zuständige Stelle eine Bestätigung. Diese Bestätigung ist neben der generellen Aufstellerlaubnis Voraussetzung für die Aufstellung am einzelnen Aufstellort.
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
Für die Aufstellung und den Betrieb von Spielgeräten, die
- mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die
- die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten,
benötigen Gewerbetreibende eine Erlaubnis durch die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle kann jederzeit Auflagen erteilen, sowohl der aufstellenden Person als auch der gewerbetreibenden Person, in deren Betrieb ein Spielgerät aufgestellt wird.
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Welche Fristen muss ich beachten?
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des AufstellortesEs müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ErlaubnisEs müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit bedürfen Gewerbetreibende für den Aufstellungsort eine Geeignetheitsbestätigung nach § 33 c Abs. 3 der Gewerbeordnung.
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Gewerbetreibende dürfen Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten, nur aufstellen, wenn ihnen die zuständige Stelle dafür die Erlaubnis erteilt.
Zusätzlich muss für jeden Aufstellort nachgewiesen werden, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist. Hierüber erstellt die zuständige Stelle eine Bestätigung. Diese Bestätigung ist neben der generellen Aufstellerlaubnis Voraussetzung für die Aufstellung am einzelnen Aufstellort.
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ErlaubnisZusätzlich muss für jeden Aufstellort nachgewiesen werden, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist. Hierüber erstellt die zuständige Stelle eine Bestätigung. Diese Bestätigung ist neben der generellen Aufstellerlaubnis Voraussetzung für die Aufstellung am einzelnen Aufstellort.
Für die Aufstellung und den Betrieb von Spielgeräten, die
Die zuständige Stelle kann jederzeit Auflagen erteilen, sowohl der aufstellenden Person als auch der gewerbetreibenden Person, in deren Betrieb ein Spielgerät aufgestellt wird.
- mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die
- die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten,
Die zuständige Stelle kann jederzeit Auflagen erteilen, sowohl der aufstellenden Person als auch der gewerbetreibenden Person, in deren Betrieb ein Spielgerät aufgestellt wird.
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ErlaubnisEs müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Reith, Maxine | 05721 782-204 | 05721 782-110 |
zuständige Organisationseinheit:
Stadt Stadthagen
Straße:
Rathauspassage 1
PLZ/Ort:
31655
Stadthagen
Rechtsgrundlage
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des AufstellortesSpielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
(Quelle:
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Was muss ich mitbringen?
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
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- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- Gewerbeanzeige
- Aufstellererlaubnis
- Bauartzulassung
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und Bescheinigung des Insolvenzgerichtes
- Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die Unterrichtung zu den notwendigen Kenntnissen zum Spieler- und Jugendschutz
- Nachweis über ein Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
- Nachweis der Staatsangehörigkeit (z.B. durch Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung zur Ausübung der Tätigkeit in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Nachweis, dass die Ausübung dieser Tätigkeiten nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist
- Nachweis, dass keine Vorstrafen vorliegen
- Dokumente aus dem Niederlassungsstaat, die die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit belegen,
- Nachweis der Berufsqualifikation, wenn Ihre Tätigkeit auch im Niederlassungsstaat an den Besitz bestimmter beruflicher Qualifikationen gebunden ist
- andernfalls ein Nachweis, dass in den vorhergehenden zehn Jahren im Niederlassungsstaat mindestens zwei Jahre die Tätigkeit ausgeübt wurde.