Fischereischein
Wer in Niedersachsen die Fischerei in Binnengewässer ausüben will, braucht u. a. einen Fischereischein. Der Fischereischein wird in Niedersachsen auf Lebenszeit ausgestellt.
Der Fischereischein muss vom Besitzer persönlich im Einwohnermeldeamt unterschrieben werden, daher ist ein persönliches Erscheinen zwingend notwendig.
Voraussetzungen:
- Mindestalter von 14. Jahren
- Ablegung einer Fischereiprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband
Benötigte Unterlagen:
- Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebene Fischerprüfung
- Biometrisches Passbild
- Personalausweis oder Pass
Bitte informieren Sie sich, ob Sie noch weitere Voraussetzungen erfüllen müssen oder weitere Unterlagen mitführen müssen.
Gebühren: Die Gebühr wird bei der Antragstellung erhoben, entweder in bar oder per EC-Zahlung.
Fischereischein 45,00 €
Wer in Niedersachsen die Fischerei in Binnengewässer ausüben will, braucht u. a. einen Fischereischein. Der Fischereischein wird in Niedersachsen auf Lebenszeit ausgestellt.
Der Fischereischein muss vom Besitzer persönlich im Einwohnermeldeamt unterschrieben werden, daher ist ein persönliches Erscheinen zwingend notwendig.
Voraussetzungen:
- Mindestalter von 14. Jahren
- Ablegung einer Fischereiprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband
Benötigte Unterlagen:
- Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebene Fischerprüfung
- Biometrisches Passbild
- Personalausweis oder Pass
Bitte informieren Sie sich, ob Sie noch weitere Voraussetzungen erfüllen müssen oder weitere Unterlagen mitführen müssen.
Gebühren: Die Gebühr wird bei der Antragstellung erhoben, entweder in bar oder per EC-Zahlung.
Fischereischein 45,00 €
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Wende, Annette | 05721 782-0 | 05721 782-110 |
zuständige Organisationseinheit: