Behindertenbeirat
Im Folgenden finden Sie zentrale Fragen rund um den Behindertenbeirat der Stadt Stadthagen.
Was ist ein Beirat?
Ein Beirat ist ein beratendes Gremium, das die Verwaltung und politische Vertreterinnen und Vertreter der Kommune bei speziellen Themen unterstützt. Er bringt die Perspektiven von Bürgerinnen und Bürgern oder bestimmten Interessengruppen ein.
Was ist der Behindertenbeirat der Stadt Stadthagen?
Der Behindertenbeirat der Stadt Stadthagen ist eine legitime, politisch und konfessionell unabhängige Vertretung für alle in der Stadt Stadthagen lebenden Menschen mit Behinderung. Als beratendes Gremium arbeitet der Beirat eng mit der Stadtverwaltung zusammen, um Barrieren im öffentlichen Leben abzubauen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Ziel ist es, eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Einschränkungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Was leistet der Behindertenbeirat?
Der Behindertenbeirat entwickelt seine Aufgaben im Einzelnen aus eigener Initiative.
Grundsätzlich berät er mit seiner Expertise aus der praktischen Erfahrung, etwa bei der Planung von Um- und Neubaumaßnahmen der Stadt. Er macht auf Barrieren in Stadthagen aufmerksam und tritt für die Belange von Menschen mit Behinderungen ein. Damit stellt er einen zentralen Baustein für den stetigen Abbau von Barrieren.
Wie setzt sich der Beirat zusammen?
Der Beirat besteht aus sieben Mitgliedern und gegebenenfalls weiteren Ersatzmitgliedern, die bei Bedarf nachrücken können. Aus seiner Mitte wählt der Beirat einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende und einen stellvertretenden Vorsitzenden oder eine stellvertretende Vorsitzende. Unter anderem leiten sie die Beiratssitzungen und vertreten den Beirat nach außen. Zusätzlich können auch weitere Rollen vergeben werden.
Wie sieht das Engagement im Behindertenbeirat aus?
Alle Beiratsmitglieder sind gut vernetzt und im stetigen Austausch. Mindestens einmal vierteljährlich finden Beiratssitzungen statt. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich. Interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer sind also herzlich willkommen!
Außerdem werden die Mitglieder bestmöglich über für sie relevante Anliegen durch die Stadt informiert. Stadthagens Fachkraft für Soziales ist dabei die zentrale Ansprechperson für den Behindertenbeirat.
Auch können den Ausschüssen Stadthagens einzelne Mitglieder beratend beisitzen und dort dafür sorgen, dass ihre Belange das nötige Gehör finden.
Darüber hinaus stehen dem Behindertenbeirat (Stand 2025) jährlich auch 900,- € eigenes Budget zur Verfügung.
Kostet die Mitgliedschaft im Behindertenbeirat etwas?
Nein, die Mitgliedschaft im Behindertenbeirat kostet grundsätzlich nichts. Um Mitglied zu werden, muss man jedoch in den Beirat gewählt werden.
Wie wird der Behindertenbeirat gewählt?
Der Behindertenbeirat wird durch eine Versammlung von Delegierten gewählt. Diese Delegierten vertreten eine größere Gruppe von Menschen mit Behinderungen und wählen gemeinsam die Mitglieder des Beirats.
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt drei Jahre. Es ist möglich, dass die Mitglieder in einer späteren Wahl wiedergewählt werden.
Wer kann in den Behindertenrat gewählt werden?
In der Satzung des Behindertenbeirates sind Voraussetzungen festgelegt, die Sie erfüllen müssen, damit Sie bei der Delegiertenversammlung für die Wahl in den Behindertenbeirat aufgestellt werden können:
1. Als Delegierter entsandt werden:
Hier gibt es zwei Möglichkeiten.
Delegierte werden …
- entweder nach Einladung der Stadt von den Behindertenvereinen, -verbänden und -gruppen Stadthagens entsandt (§ 3 Abs. 2).
- oder können nach einer entsprechenden amtlichen Bekanntmachung in der örtlichen Presse innerhalb von zwei Wochen eine Aufnahme in die Delegiertenversammlung beantragen. Wenden Sie sich dafür an die Fachkraft für Soziales. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite. Über den Antrag entscheidet der Bürgermeister (§ 3 Abs. 3).
2. Von Behinderung betroffen sein: Die Delegierten müssen selbst behindert, Angehörige behinderter Personen, von diesen benannt, Betreuender von Behinderten oder in der Behindertenarbeit tätig sein (§ 3 Abs. 4). Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Beirates sollte eine Behinderung haben (§ 2 Abs. 1).
3. Passiv wahlberechtigt sein: Die Mitglieder des Behindertenbeirates müssen am Tag ihrer Entsendung als Delegierte das passive Wahlrecht zum Rat der Stadt Stadthagen besitzen (§ 2 Abs. 2). Sie müssen also mindestens 18 Jahre alt sein. Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen. Sie müssen seit mindestens sechs Monaten in Stadthagen ihren Wohnsitz haben. Zudem dürfen Sie nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.
4. Kein Mandat bei der Stadt Stadthagen haben: Die Mitglieder des Behindertenbeirates dürfen am Tag ihrer Entsendung als Delegierte kein Mandat bei der Stadt Stadthagen haben (§ 2 Abs. 2).
Wann endet die Mitgliedschaft im Behindertenbeirat?
Die Mitgliedschaft im Behindertenbeirat endet durch Verzicht oder durch Wegfall der zuletzt genannten Voraussetzungen. Andernfalls endet sie mit Ende der Amtszeit des Behindertenbeirates von drei Jahren. Allerdings ist dann eine Wiederwahl möglich.
Bei weiteren Fragen zum Behindertenbeirat können Sie sich gerne über die untenstehenden Kontaktdaten an die Fachkraft für Soziales wenden.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Keitel, Maximilian | 05721 782-146 | 05721 782-110 |
zuständige Organisationseinheit: