Wohnungsgeberbestätigung
Die Stadt Stadthagen weist darauf hin, dass ab 01.11.2015 das neue Bundesmeldegesetz in Kraft tritt. Eine wesentliche Änderung ist, dass vom Wohnungsgeber bzw. Vermieter eine schriftliche Wohnungsgeberbestätigung über den erfolgten Wohnungs-bezug ausgestellt werden muss. Das erforderliche Formular enthält die Daten des Wohnungsgebers, die Namen der zuziehenden meldepflichtigen Personen, die Wohnungsanschrift und das Einzugsdatum.
Die Stadt Stadthagen weist darauf hin, dass ab 01.11.2015 das neue Bundesmeldegesetz in Kraft tritt. Eine wesentliche Änderung ist, dass vom Wohnungsgeber bzw. Vermieter eine schriftliche Wohnungsgeberbestätigung über den erfolgten Wohnungs-bezug ausgestellt werden muss. Das erforderliche Formular enthält die Daten des Wohnungsgebers, die Namen der zuziehenden meldepflichtigen Personen, die Wohnungsanschrift und das Einzugsdatum.
zuständige Organisationseinheit:
Stadt Stadthagen - Einwohnermeldestelle
Straße:
Rathauspassage 1
PLZ/Ort:
31655
Stadthagen