Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen - Erteilung
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Schaustellungen von Personen sind Veranstaltungen, bei denen vor allem das körperliche Aussehen der zur Schau gestellten Personen im Vordergrund steht. Die von ihnen dargebotenen Leistungen (z.B. Gesangsdarbietungen oder Theateraufführungen) stehen dabei im Hintergrund. Hauptsächlich fallen unter diesen Begriff Veranstaltungen, die
Zu gewerblichen Schaustellungen von Personen bedarf es einer Erlaubnis . Diese können natürliche und juristische Personen erhalten. Die Erlaubnis benötigen
Hinweis: Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, akrobatischem, sportlichem oder ähnlichem Charakter sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen.
- die sexuellen Reize der betroffenen Personen zur Schau stellen oder
- die Sensationslust des Publikums befriedigen sollen.
Zu gewerblichen Schaustellungen von Personen bedarf es einer Erlaubnis . Diese können natürliche und juristische Personen erhalten. Die Erlaubnis benötigen
- die Veranstalterin oder der Veranstalter der Schaustellung sowie
- Personen, die ihre Geschäftsräume für die Vorführung zur Verfügung stellen.
Hinweis: Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, akrobatischem, sportlichem oder ähnlichem Charakter sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Erlaubnis erlischt, wenn die Inhaberin/der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.
Die Fristen können aus wichtigem Grund verlängert werden.
Die Fristen können aus wichtigem Grund verlängert werden.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Reith, Maxine | 05721 782-204 | 05721 782-110 |
zuständige Organisationseinheit:
Stadt Stadthagen
Straße:
Rathauspassage 1
PLZ/Ort:
31655
Stadthagen
Rechtsgrundlage
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weiterführende Links
Was muss ich mitbringen?
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Es werden keine Unterlagen benötigt.