Reisegewerbe
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Wer ein Reisegewerbe betreibt, muss grundsätzlich die Vorschriften des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) sowie des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage (NFeiertagsG) beachten. Eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe gilt für das Anbieten (Feilbieten) von Waren sowie für gastgewerbliche Tätigkeiten im Reisegewerbe. Außerdem gelten die Ausnahmebestimmungen für selbständige Gewerbetreibende, die andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs aufsuchen.
Weitere Ausnahmen müssen auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Stelle ausdrücklich zugelassen werden.
Weitere Ausnahmen müssen auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Stelle ausdrücklich zugelassen werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Reith, Maxine | 05721 782-204 | 05721 782-110 |
zuständige Organisationseinheit:
Stadt Stadthagen
Straße:
Rathauspassage 1
PLZ/Ort:
31655
Stadthagen
Rechtsgrundlage
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weiterführende Links
Was muss ich mitbringen?
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- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- Handelsregisterauszug
- Reisegewerbekarte
- ggf. Unterlagen, die das Vorhaben dokumentieren