Bundestagswahl 2025
Hier Briefwahl beantragen
Informationen zur Bundestagswahl – Hinweise zur Briefwahl
Am 23. Februar 2025 findet zwischen 08:00 und 18:00 Uhr die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag in Deutschland statt. In Stadthagen können an diesem Tag etwa 15.600 Einwohnerinnen und Einwohner ihre Stimme in einem der 15 Wahllokale abgeben. Aktuell laufen die Vorbereitungen für die Durchführung der Wahl.
Wahlberechtigt bei der Bundestagswahl ist, wer am Wahltag
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- mindestens 18 Jahre alt ist und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, z. B. durch ein Gerichtsurteil.
Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Wahlberechtigte mit Wohnsitz in Deutschland werden automatisch am 42. Tag vor der Wahl (12.01.2025) eingetragen. Deutsche mit Wohnsitz ausschließlich im Ausland (sog. Auslandsdeutsche) müssen die Eintragung beantragen.
Hinweise zur Briefwahl
ACHTUNG: Verzögerter Versand der Briefwahlunterlagen!
Auf Grund von verkürzten Fristen zur Aufstellung von Kandidaten wird der Stadt Stadthagen der amtliche Stimmzettel vermutlich erst in der 6. Kalenderwoche geliefert. Alle bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Briefwahlanträge werden ab diesem Zeitpunkt für den Versand abschließend vorbereitet und verschickt. Bitte sehen Sie daher von Rückfragen zu gestellten Briefwahlanträgen bis einschließlich 12.02.2025 ab, da sich die Briefwahlunterlagen bis zu diesem Zeitpunkt noch im Postlauf befinden können.
Folgende Möglichkeiten haben Sie, um Briefwahlunterlagen zu beantragen:
1. elektronisch
- In der Zeit vom 12.01.2025 bis zum 19.02.2025, 08:00 Uhr können die Briefwahlunterlagen elektronisch beantragt werden. Benutzen Sie hierfür vorrangig den auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten QR-Code. Alternativ können Sie hier den Antrag stellen.
2. schriftlich
- mit Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte (Vordruck auf der Rückseite)
- oder per Brief
3. persönlich
- ab dem 10. Februar 2025 öffnet die Briefwahlstelle im Foyer (3.OG) des Verwaltungsgebäudes, Rathauspassage 1. Ein barrierefreier Zugang ist mit dem Aufzug -auch aus der Tiefgarage- gewährleistet. Denken Sie an Ihren Personalausweis und Ihre Wahlbenachrichtigungskarte.
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist rechtlich ausgeschlossen.
Der Antrag muss den Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) enthalten.
Sofern Sie für eine andere Person den Antrag stellen möchten, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht. Hierzu können Sie die Wahlbenachrichtigungskarte benutzen, Sie finden einen entsprechenden Eindruck für eine Vollmacht. Sie können ansonsten durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass Sie dazu berechtigt sind.
Öffnungszeiten der Briefwahlstelle: 10.02.2025 bis 21.02.2025
Montag
08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
14.02.2025: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
21.02.2025: 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr